Wahlhelfer für die Bundestagswahl gesucht

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 statt. Die Gemeindewahlbehörde ruft alle Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Mecklenburgische Kleinseenplatte auf, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in sowie deren Stellvertretern/innen und Beisitzern/innen. Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.

Der Wahlvorstand leitet und überwacht in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis.

Als Aufwandsentschädigung erhalten mit dem Beschluss des Amtsausschusses vom 25.04.2017 alle Mitglieder eines Wahlvorstands ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro statt der gesetzlich vorgeschriebenen 21 Euro. Alle Wahlvorsteher/innen erhalten 50 Euro.

Jeder Wahlhelfer erhält bis spätestens zwei Wochen vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen.

Im Amtsbereich sind mit dem Briefwahllokal 10 Wahllokale zu besetzen, und somit 80 Plätze zu vergeben.

Interessenten sollten nicht zu lange zögern und ihre Bereitschaft unter 039833 28026 oder per E-Mail mewes@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de bekunden.

Quelle: Kleinseenlotse 05/2017

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