Schülerfahrkarten rechtzeitig abholen

Ausgabe Schülerfahrkarten am 1. Schultag

Eltern sollten rechtzeitig daran denken, die Schülerfahrkarten für ihre Kinder abzuholen. Auch ein Passbild vom Kind muss mitgebracht werden.
Denn ab 1. September gibt es kein Pardon. Die Verkehrsgesellschaften im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben angekündigt, dass sie keine Übergangszeit mehr tolerieren, sondern sogleich ab dem ersten Schultag Fahrscheinkontrollen in den Bussen vornehmen werden. Wer es bis dahin nicht geschafft hat, die Schülerfahrkarte rechtzeitig abzuholen, sollte seinem Kind einen Einzelfahrschein bzw. eine Wochenfahrkarte für die zu überbrückende Zeit kaufen. Die Kosten werden in diesen Fällen jedoch nicht vom Landkreis erstattet.

Eltern, die in Neubrandenburg wohnen, erhalten einen Brief mit dem Bescheid, dass sie die Schülerfahrkarte in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof Neubrandenburg abholen können. Mit dieser Fahrkarte können ihre Kinder den Stadtverkehr in Neubrandenburg zu ihrer Schule kostenlos nutzen.

Eltern, die nicht in Neubrandenburg wohnen, deren Kinder jedoch eine Schule in Neubrandenburg besuchen, erhalten keinen gesonderten Bescheid. Die Schülerfahrkarte liegt für sie in der letzten Ferienwoche (vom 28. August bis zum 1. September 2017) ebenfalls in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof in Neubrandenburg zur Abholung bereit.

Bis zum 15. September 2017 müssen die Schülerfahrkarten abgeholt werden. Danach werden sie abgemeldet.

Für alle anderen Wohn- und Schulorte im Landkreis werden die Schülerfahrkarten direkt in den Schulen, möglichst am 1. Schultag, ausgegeben.

Alle Schüler, die an der Schülerbeförderung teilnehmen und eine Schülerfahrkarte haben, können zusätzlich auch die Schülerfahrkarte Plus erwerben. Sie gilt für den Stadtbusverkehr Neubrandenburg und berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung der Stadtbusse an allen Tagen und auf allen Linien der Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NBV). Diese zusätzliche Karte kann in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof in Neubrandenburg für einmalig 45 Euro gekauft werden.

Quelle: PM Landkreis Mecklenburgische Seenplatte v. 31.07.2017

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