Jugendschöffen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesucht
Ehrenamt
Für das Aufstellen der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen werden interessierte und engagierte, erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gesucht.
So werden für das Amtsgericht Neubrandenburg 176, für das Amtsgericht Waren 60 Kandidatenvorschläge benötigt. Es werden zudem für das Landgericht Neubrandenburg aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Neubrandenburg 80 Jugendschöffen und aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Waren 20 Jugendschöffen benötigt.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Bewerber/Vorschlag nicht aussuchen kann für welches Gericht dieser eingesetzt wird. Somit werden aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Neubrandenburg insgesamt 256 Jugendschöffen und aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Waren insgesamt 80 Jugendschöffen benötigt. Zu welchem Gericht der Bewerber/Vorschlag schlussendlich gewählt wird, entscheidet der Schöffenwahlausschuss.
Die erzieherische Befähigung eines Jugendschöffen ist dabei nicht ausschließlich an die Ausübung eines pädagogischen Berufes gebunden. Auch Vorruheständler und Rentner sowie Pensionäre können dabei entsprechend tätig werden.
Wichtige Kriterien sind außerdem:
Die Kandidaten müssen mit Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber fordert laut § 33 und § 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), dass die zum Jugendschöffen vorgeschlagenen Personen im Landkreis und in der zum Einzugsbereich gehörenden Gemeinde wohnhaft sein sollen.
Als Jugendschöffe an den Amtsgerichten kommt man etwa zehn- bis zwölfmal pro Jahr zum Einsatz. Der Aufwand pro Einsatz/Verhandlungstag richtet sich nach der Art des vor Gericht zu verhandelnden Falls.
Die gewählten Jugendschöffen erhalten vor Aufnahme dieses Ehrenamtes eine Einweisung und somit alle erforderlichen Informationen. Sie werden für ihre Tätigkeit nach den Vorgaben des „Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter“ entschädigt. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Fahrkosten erstattet werden.
Ihre Vorschläge bzw. Bewerbung senden Sie bitte direkt in schriftlicher Form (Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformulare sind u. a. auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de abrufbar) an das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte; An der Hochstr. 1 in 17036 Neubrandenburg.
Im Jugendamt steht Ihnen Frau Katharina Oppelt als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 0395 57087 5353 oder per Mail unter katharina.oppelt@lk-seenplatte.de zu erreichen.
Quelle: PM Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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