Entsorgung von pflanzlichen Abfällen

Grundsätzlich sind alle pflanzlichen Abfälle vorrangig zu verwerten (Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren).

Andernfalls können pflanzliche Abfälle ganzjährig an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

An folgenden umliegenden Wertstoffhöfen können pflanzliche Abfälle in den Annahmezeiten entsorgt werden:

 

Mirow, Weinberg 24

Annahmezeiten:

• Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

• April - Oktober:

Montag und Mittwoch 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 14:00 - 18:00 Uhr

• November - März:

Montag, Mittwoch, Freitag 12:00 - 16:00 Uhr

 

Neustrelitz, Am Kamp 4, Telefon: 03981 204000

Annahmezeiten:

• Montag bis Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr

• Samstag von 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sofern Entsorgungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind oder im Einzelfall eine Entsorgung über die Annahmehöfe nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dürfen im März und im Oktober pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Dies ist in den genannten Ausnahmefällen nur werktags (Montag bis Sonnabend, außer an Sonn-/ und Feiertagen) jeweils für zwei Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, erlaubt.

Bretter, Balken, Teerdachpappe und andere Abrissmaterialien, Sperrmüll und Reifen dürfen nicht mit verbrannt werden. Für das Anzünden darf kein Altöl, Kraftstoff, Farbe u. ä. verwendet werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist die Ausnahme. Vorher ist zu prüfen, ob das Verbrennen zwingend notwendig ist. Unmittelbar vor dem Verbrennen müssen die Haufen von Abfällen umgestapelt werden, sodass in ihnen lebende Tiere (z.B. Igel) entkommen können.

Der oben genannte Zeitraum ist zwingend einzuhalten. Vom Feuer darf für die benachbarten Anwohner keine übermäßige Belästigung durch Rauch ausgehen. Daher ist die Windrichtung zu beachten bzw. das Feuer zu einem späteren Zeitpunkt bei veränderter Windrichtung zu entzünden. Das Feuer sollte nicht unbeaufsichtigt abbrennen.

Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Zuwiderhandlungen werden als  Ordnungswidrigkeiten geahndet.

 

Quelle: Kleinseenlotse 2/2017

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