Angebot für Hundehalter in der Stadt Wesenberg

Immer wieder gibt es Beschwerden über die Verschmutzung von Spielplätzen, öffentlichen Grünanlagen und der Geh-und Radwege durch Hundekot.
Die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern ist ein Schritt der Stadt Wesenberg, welche die Problematik der Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet aufgreift.

Die Hundekotbeutel werden von der Stadt Wesenberg kostenfrei an 3 Standorten zur Verfügung gestellt:
• Burgumfeld, am Geh- und Radweg
• Am Jungfernstieg, an der Ecke des DRK-Pflegezentrums
• Bahnhofstraße/Mittelstraße

Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auf die Amtsverordnung über das Führen von Hunden für den Bereich des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte vom 27. Februar 2008 hin. Es ist verboten, Hunde mitzunehmen auf Kinderspielplätze, Friedhöfe, Badestellen oder auf Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind. Des Weiteren sind laut dieser Verordnung Hunde im Stadtgebiet von Wesenberg an der Leine zu führen (Leinenzwang). Ausgenommen davon ist der Zwenzower Weg außerhalb der Bebauung. Hundekot auf öffentlichen Anlagen ist grundsätzlich unverzüglich zu beseitigen.

Zu diesem Zweck sind verschließbare Behältnisse oder verschließbare Beutel mitzuführen, in die der Tierkot vollständig aufzunehmen ist, oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Tierkotes zu treffen.

Verstöße gegen die Anleinpflicht sowie Verunreinigungen durch Hundekot können durch das Ordnungsamt mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.

Quelle: Kleinseenlotse Juni 2017

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